Notruf absetzen
Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden und dringend Hilfe benötigen, ist es wichtig einen Notruf richtig abzusetzen!
Sollten Sie sich also in einem Notfall befinden, so wählen Sie mit dem Festnetztelefon, einer Notrufsäule oder dem Handy die Rufnummer "112".
Sie können den Notruf genauso gut auch über eine Telefonzelle absetzen. Für diese muss kein Geld eingeworfen werden. Die 112 ist kostenlos, jedoch sollten Sie die Telefonnummer niemals missbrauchen!
Rettungsgasse
Bei Stau Rettungsgasse bilden!
Klar, kenne ich... Nur wann und vor allem, WIE?
Verhalten im Brandfall
Notruf der Feuerwehr 112 wählen und somit die Feuerwehr alarmieren.
Sollten Sie sich in einer Wohnung befinden und das Treppenhaus verqualmt sein, schließen Sie die Tür zum Treppenhaus. Öffnen Sie ein Fenster und machen sich dort oder auf einem Balkon bemerkbar. Unbedingt die Tür, zu den verrauchten Räumen geschlossen halten, damit sich der Qualm nicht weiter ausbreiten kann.
Wenn Sie noch die Möglichkeit haben das Gebäude zu verlassen, gehen Sie auf dem kürzesten Weg ins Freie. Warnen Sie, wenn es die Situation zulässt, Mitbewohner und helfen Sie Hilfsbedürftigen.
Benutzen Sie auf keinen Fall einen Aufzug. Aufzüge können im Brandfall zur tödlichen Gefahr werden. Diese sind nicht immer an ein Notstromsystem angeschlossen, und können somit bei einem Kurzschluss stecken bleiben.
Wenn die Feuerwehr eintrifft, weisen Sie der Feuerwehr den Weg zum Gebäude und auf mögliche Gefahren hin, die Ihnen bekannt sind (Gasflaschen, Stromanschluss, Kraftstoffe oder Lösungsmittel etc.) Händigen Sie gegebenenfalls die Schlüssel zu Ihrer Wohnung aus. Somit ersparen sie der Feuerwehr viel Zeit und Ihre Tür muss nicht erst aufgebrochen werden.
Wichtig: Eigene Löschversuche nur dann durchführen, wenn Sie sich nicht selber in Gefahr begeben. Nur drei tiefe Atemzüge vom Brandrauch können zur Bewusstlosigkeit führen, so das Sie dann im Brandrauch kollabieren und dort liegen bleiben. Was dann innerhalb kurzer Zeit zum Tode führen kann.
Info: Für die Feuerwehren gilt: Menschenrettung als oberstes Gebot und wird als erstes durchgeführt. An der Einsatzstelle entscheidet der Einsatzleiter welche Maßnahmen getroffen werden.