Richtiges Verhalten im Winter
Im Winter steigen die Einsatzzahlen der Feuerwehr rapide an. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von erhöhter Brandgefahr durch verstärktes Heizen über Verkehrsunfälle durch Eisglätte bis zu eingebrochenen Personen in Eisdecken. Auch Unterkühlungen, Wasserrohrbrüche und Sicherungsarbeiten (Dachlawinen, morsche Äste) gehören zu den ständigen Einsätzen im Winter.
Einsatzbereitschaft wahren!
Nicht bei allen Notfällen im Winter ist ein eingreifen der Feuerwehr notwendig. Häufig rufen Menschen wegen Wasserrohrbrüchen bei der Rettungsleitstelle an.
In diesen Fällen kann die Feuerwehr nichts weiter tun, als die Wasserversorgung abdrehen, da ein Einsatz von Pumpen zur Entwässerung erst ab mehreren Zentimetern Wasserstand erfolgen kann. Bitte schauen Sie daher, wie Sie im Notfall ihre Wasserversorgung abdrehen können, damit die Feuerwehr für wirkliche Notfälle einsatzbereit bleibt. Evtl. ausgetretenes Wasser können Sie mit Schaufeln und aufnehmern entfernen.
Wegen der Brandgefahr sollten eingefrorene Wasserrohre nicht mit offener Flamme aufgetaut werden, sondern mit heißen Lappen. Vor dem Auftauen einer jeden Leitung ist der Zulauf abzusperren.
Glatteis
Im Winter kommt es durch hohe Luftfeuchtigkeit und tiefe Temperaturen besonders in den Morgenstunden und am Abend zu überfrierender Nässe und teils extremstem Glatteis.
Die Unfallgefahr ist dann - auch für Einsatzkräfte - besondern hoch. In dieser Zeit kommt es zu zahlreichen Unfällen, deren Gesamtzahl ein Einsatzaufkommen von mehreren Sommertagen bei weitem übersteigen. Fahren Sie daher äußerst vorsichtig und rechnen Sie mit verlangsamter Anfahrt der Rettungskräfte. Auch auf Fuß- und Radwegen herrscht erhöhte Unfallgefahr. Rechnen Sie immer damit, im nächsten Moment einen Sturz abfangen zu müssen. Im Idealfalle halten Sie ihre Hände frei und Streuen den Bürgersteig vor Ihrem Haus ausreichend, um andere Fußgänger vor schweren Stürzen zu bewahren.
Zugefrorene Eisflächen - Trügerische Sicherheit!
Gerade für Kinder ist es verlockend, ob Kurparkteich, Friedrich-Ebert-Park oder der kleine Gartenteich im heimischen Garten, Eisflächen ziehen an!
Doch Vorsicht, auch wenn das Eis optisch fest wirkt, ist es gerade zur Mitte hin zumeißt sehr dünn und von feinsten Rissen durchzogen.
Einmal im Eis eingebrochen ist man zumeißt in einer aussichtslosen Situation. Ohne Fremde Hilfe kommen Menschen in der Regel nicht mehr frei und erfrieren qualvoll im eiskalten Wasser.
Meiden Sie in ihrem eigenen Interesse Eisflächen und warnen Sie Ihre Kinder ausdrücklich vor der tödlichen Gefahr! Sollte einmal eine Person im Eis eingebrochen sein, informieren Sie unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112.
Bis zum eintreffen der Einsatzkräfte können Sie versuchen die Person mit Seilen, Leitern oder anderen Hilfsmitteln zu retten. Betreten Sie nach Möglichkeit die Eisfläche nicht, um eine Eigengefährdung zu vermeiden. Auch wenn Beispielsweise ihr Hund ins Eis einbricht, rufen Sie die Feuerwehr! Wenn das Eis den Hund nicht trägt, werden garantiert auch Sie einbrechen.
Wenn das Eis dick genug ist um z.B: Schlittschuh zu laufen, werden die Seen i.d.R. durch die Stadtverwaltung mit einer Aufsicht versehen, und das betreten der Eisfläche wird ausdrücklich erlaubt. In diesem Falle können Sie dann Selbstverständlich auch am Vergnügen teilnehmen.
Hydranten freihalten!
Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen immer wieder fest, dass sog. Unterflurhydranten häufig nicht nur zugeforen, sondern zumeißt auch durch eigentlich gut gemeinte Räumarbeiten Meterhoch mit Schnee und Eis zugeschüttet werden. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen.Achten Sie daher - auch im eigenen Interesse - beim Schneefegen auf die sichtbar angebrachten Hydrantenschilder und halten Sie Unterflurhydranten für den Notfall frei.
Für Hauseigentümer kann das zuschütten von Hydranten mitunter sogar teuer werden. Nach § 4 Abs. 2 Ziff. 6 Satz 2 des Straßenreinigungsgesetzes der Stadt Hamm, sind Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten und Verschlußdeckel von Versorgungsleitungen stets von Schnee und Eis zu befreien.
Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.