Um am Sprechfunkverkehr, einer BOS-Einrichtung, zu der auch die Feuerwehr gehört, teilnehmen zu dürfen, muss ein Sprechfunkerlehrgang besucht werden. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Truppmannlehrgang. Die Ausbildung umfasst 40 Std. und findet auf Kreisebene statt.

Ein Themenschwerpunkt bilden die gesetzlichen Grundlagen, speziell das Telekommunikationsgesetz. Darin ist u.a. festgelegt, dass nichts, was über Funk gesprochen wird, an Dritte weitergegeben werden darf. Auch Nachrichten, die zufällig mitgehört werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Hierzu müssen die Lehrgangsteilnehmer eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Weiterhin gibt es eine Dienstvorschrift (PDV / DV  810.3), die befolgt werden muss. In ihr ist die Durchführung  des Sprechfunkverkehrs  geregelt.

Im Lehrgang erfahren die Teilnehmer ebenfalls, wie sich die Funkrufnamen zusammensetzen. Jedes Feuerwehrfahrzeug hat seinen eigenen Funkrufnamen. So ist eine Verwechselung ausgeschlossen. Hier ein Beispiel am TLF der Feuerwehr Schlangen (Funkrufname 16-21-01): Die 16 steht für die Gemeinde (Schlangen), die 21 für den Fahrzeugtyp (TLF) und mit den letzten beiden Ziffern (hier 01) werden die Fahrzeuge eines Fahrzeugtyps in einem Standort hoch gezählt. Ab den 01.10.2012 ändert sich dieses, aufgrund der Einführung des Digitalfunks, jedoch grundlegend. Dann lautet der Funkrufname: „Florian Schlangen 1 TLF 3000 1“.

Im Verlauf des Lehrgangs werden verschiedene Funkgeräte angesprochen und die Funktionen erklärt, so dass die Teilnehmer diese im Standort bedienen können.

Auch die physikalischen Grundlagen gehören zur Ausbildung. In diesem Themenbereich wird u.a. erklärt, wie z.B. Funkstörungen entstehen und warum es Funkschatten (Funklöcher) gibt. Die Teilnehmer lernen außerdem die verschiedenen Antennenarten kennen und für welchen Zweck sie eingesetzt werden.

Im Jahr 2013 soll der Aufbau des Digitalfunks im Kreis Lippe abgeschlossen sein. Die Bundesregierung hat in den 90er Jahren entschieden, dass der Digitalfunk bundesweit ausgebaut wird. Die ersten Kommunen und Städte sind bereits digital versorgt und funken mit dieser Technik. Dieses wurde bereits in den letzten Lehrgängen geschult.


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Einsätze



Unwetter

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Fr, 29.Mar. 07:00 bis Fr, 29.Mar. 16:00
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Es treten oberhalb 400 m Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südlicher Richtung auf.
1 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 29/03/2024 - 14:27 Uhr
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